Antwerpen

Auswanderung nach Brasilien über Antwerpen um 1860

aus:

Georg, der Auswanderer

Oder: Ansiedlerleben in Süd-Brasilien
Ilustrirte Schilderungen zur Erwägung für Wanderlustige
[Rudolstadt, 1869]
Zweiter Abend [Seite 39-42]

[…] Alle Auswandererzüge treffen in Cöln zusammen, wo sie eine Nacht bleiben, gutes Logis finden und in besonderen Zügen nach Antwerpen gehen.
Die Weiterbeförderung von Cöln besorgen die Herren H. J. Maaßen u. Comp. in Cöln, Thurnmarkt No. 27. Von diesem Hause werden den Auswanderern auch die Logirhäuser angewiesen, allwo per Kopf für Nachtessen, Unterkunft und Frühstück 15 Sgr., für Mittagsessen 6 Sgr. Zu entrichten sind. Bekommen sie Wein, so ist per Schoppen 2 ½ Sgr. Zu zahlen. Obgleich es nicht nöthig ist, daß die Leute auf der Fahrt von Cöln nach Antwerpen etwas verzehren, da sie vor der Abfahrt entweder frühstücken oder das Mittagsmahl halten können, so verlangen doch manche von ihnen eine Mitgabe, und die Wirthe sind schon darauf eingerichtet, selbe für 6 Sgr. zu liefern. Alle diese Preise gelten für Personen über zehn Jahre, solche unter diesem Alter zahlen den halben Preis.

Die Auswandererzüge gehen von Cöln nach Antwerpen in folgender Ordnung ab:
Abgang: Ankunft:
1.Morgens 7 Uhr 10 Min. 3 Uhr 42 Min. Nachmittags.
2. Morgens 11 Uhr 40 Min. 8 Uhr 15 Min. Abends.
3. Nachmittag 2 Uhr 50 Min. 10 Uhr 35 Min. Nachts.

Die Fahr ist beispiellos billig und beträgt für jede Person über 10 Jahre 7 Franken, für Kinder die Hälfte, Säuglinge sind ganz frei. An Gepäck hat jeder Erwachsene 200 Pfund, jedes Kind 100 Pfund frei. Etwaiges Uebergewicht zahlt 16. Sgr. per Centner. Das schwere Gepäck wird dem Hause M. J. Maaßen und Comp. übergeben, das dessen Transport besorgt und dafür 1 Franc per Person berechnet.
Das Gepäck wird dann an den Expedienten in Antwerpen adressirt, passirt die Grenze ohne alle Formalitäten und geht direct auf das Seeschiff, so daß durchaus keinerlei Zoll dafür zu zahlen ist. Die Auswanderer behalten natürlich nur solche Gegenstände bei sich, die sie unumgänglich nothwendig haben; an der Grenze haben sie weder einen Paß vorzuweisen, noch selbst eine Visite zu passiren.
In Verviers, sowie in Mecheln (Malines) werden die Wagen gewechselt.
In Antwerpen ist das mit dem Transporte von Auswanderern nach Brasilien sich beschäftigende Haus D. Steinmann und Comp., am großen Bassin, Brauerstraßen-Ecke. An dieses werden alle Auswanderer consignirt und einer seiner Angestellten, dem hiezu ausnahmsweise von der belgischen Regierung die Erlaubnis ertheilt wurde, erwartet sie schon am Bahnhof und bringt sie in die Logirhäuser.

Solcher sind drei:
Der Nassauer Hof bei Kalb;
Zur Stadt Luxemburg bei der Wittwe Krumeich, und
Zum Windhund bei der Wittwe Nidder
Sie sind alle lustig und rein gehalten und die Verpflegung findet nur nach einer Classe statt. Dieselbe beträgt:
des Morgens: Kaffee, Milch, Brod und Butter;
des Mittags: Suppe, Kartoffeln, Fleisch;
des Abend: Kaltes Fleisch mit Salat oder Kartoffeln.
Hierfür sind sammt Unterkunft täglich 2 Franken = 16 Sgr. für den Erwachsenen und 1 Franc oder 8 Sgr. für jedes Kind unter 10 Jahren zu bezahlen.
In allen diesen Häusern wird deutsch gesprochen. Was die Reisebedürfnisse des Auswanderer an Bettzeug, Blechgeschirr und Waffen betrifft, so bekommen sie selbe durch Vermittlung der Herren Steinmann und Comp., zu bedeutend wohlfeileren Preisen, wie folgt:
Bettzeug
Bei J.F. Meyers in der Greisenstraße (rue de Vieillards) No. 24.
1. Matratzen und Kissen von blauem Baumwollenstoff 1. Qualität:
für 1 Person Franken 3 ½ = 28 Sgr.
für 2 Personen Franken 7 = 1 Thlr. 26. Sgr.
für 3 Personen Franken 10 ½ = 2 Thlr. 24 Sgr.
2. Matratzen und Kissen von weißem Baumwollstoffe 2. Qualität
für 1 Person Franken 3 = 24 Sgr.
für 2 Personen Franken 6 = 1 Thlr. 18. Sgr.
für 3 Personen Franken 9 = 2 Thlr. 12 Sgr.
3. Seegrasmatratzen und Kissen von blauer Leinwand 1. Qualität:
für 1 Person Franken 5 ½ = 1 Thlr. 14 Sgr.
für 2 Personen Franken 11 = 2 Thlr. 28. Sgr.
für 3 Personen Franken 16 = 4 Thlr. 8 Sgr.
Ebensolche 2. Qualität:
für 1 Person Franken 4 ¾ = 1 Thlr. 8 Sgr.
für 2 Personen Franken 9 ½ = 2 Thlr. 16. Sgr.
für 3 Personen Franken 14 1/4 = 3 Thlr. 24 Sgr.
Wolldecken von 8-15 Fr. = 2 Thlr. 4 Sgr. - 4 Thlr., Baumwolldecken von 2-3 Fr. = 16-24 Sgr.
[...]

Gewehre.
Ebenfalls bei Delvaux und Gysels
1 einläufige Flinte 10-12 Fr.= 80-96 Sgr.
1 dito mit Patentkammer 16 Fr. = 128 Sgr.
1 dito mit Bandlauf 20 Fr. = 160 Sgr.
1 doppelläufige Flinte 22 Fr. = 176 Sgr.
1 dito mit Patentkammer 30 Fr. = 240 Sgr.
1 dito mit Bandlauf 40 Fr. = 320 Sgr.
1 dito Buchsflinte (1 Lauf gezogen, der andere glatt) 35-45 Fr. = 280-360 Sgr.
1 doppelläufige Lefaucheux (hinten zu laden) 100-450 Fr. = 27-94 Thlr.
1 sechsläufiger Piston-Revolver 40-50 Fr. = 320-400 Sgr.
1 sechsläufiger Lefaucheux-Revolver 45-65 Fr. = 360-520 Sgr.
Dabei muß bemerkt werden, daß Belgien in Bezug auf Solidität und Wohlfeilheit der Gewehre einzig dasteht und die in Antwerpen angekauften Waffen den besonders im Süden Deutschlands so häufig anzutreffenden Schießprügeln bedeutend vorzuziehen sind, auch viel billiger kommen, und endlich dadurch, daß man diese Waffen erst in Antwerpen ankauft, alle Scherereien wegen Waffenpasses, usw., sowie die Unannehmlichkeiten des Transportes und die Kosten der Verpackung vermieden werden.
Den Morgen nach der Ankunft begeben sich die Auswanderer auf das Bureau der Herren Steinmann und Comp., wo sie ihre Pässe und sonstigen Papiere abgeben, deren Vidirung usw. von diesem Hause bei der belgischen Behörde sowohl, als auch dem brasilianischen Consul gänzlich unentgeltlich besorgt wird. Hiebei ist zu bemerken, daß es nicht einmal nothwendig ist, daß die Auswanderer sich mit einem Reisepasse versehen; es genügt ein einfaches Leumundszeugnis vom Bürgermeister oder Pastor des Ortes.
Die belgischen Vorschriften für Unterbringung und Verproviantirung der Auswanderer auf den Schiffen sind wo möglich noch sorgfältiger, als die Hamburger, die ich früher erwähnt habe.
Die Verproviantirung der nach Brasilien gehenden Schiffe hat auf 84 Tage Reisedauer zu geschehen (von Hamburg auf 91 Tage). Die Wasservorräthe müssen zu zwei Drittel unter Deck, also gegen das schnell verderben durch die Sonnenhitze geschützt sein. An Bord jedes Schiffes muß eine Medicamentenkiste und eine Anweisung zu deren Gebrauche vorhanden sein. Die Auswanderer können Lebensmittel und Getränke für ihren Gebrauch mitnehmen; sie haben ferner das Recht, schon 8 Tage vor der bestimmten Abfahrt am Bord des Schiffes zu wohnen, müssen jedoch die in dieser Zeit gelieferte Verpflegung, Heizung und Licht besonders bezahlen. Für je 5 Tonnen Ladungsraum können nur zwei Auswanderer eingeschifft werden.
Kinder unter einem Jahre haben keinen Anspruch. Kinder bis zu vollendeten 7. Jahre bekommen halbe Ration, die von 8-12 Jahren ¾ und die Erwachsenen ganze Ration.

Diese Ration besteht für die Reise nach Brasilien aus:

36 Pfund Schiffszwieback
18 Pfund Reis
18 Pfund Gerstengraupe
12 Pfund Mehl
16 Pfund Hülsenfrüchte
12 Pfund Speck
12 Pfund eingesalzenes Rindfleisch
60 Pfund Kartoffeln
2  ½ Pfund Kaffee
2 Pfund Salz
2 ¼ Liter Essig
300 Liter Wasser
In Betreff der trockenen Gemüse kann ein Artikel statt des andern genommen werden; nur muß die Totalsumme von Reis, Graupen, Mehl und Hülsenfrüchte stets 64 Pfund betragen. Ferner können zu der Zeit, wo die Kartoffeln nicht haltbar sind, an ihrer Statt Trockengemüse gegeben werden, und zwar für je 5 Pfund Kartoffeln 1 Pfund Trockengemüse.
Ebenso können statt der Hülsenfrüchte Kartoffeln eingeschifft werden und zwar statt 15 Pfund Hülsenfrüchte 80 Pfund Kartoffeln.
Der Vergleich dieser Rationen mit den in Hamburg gelieferten zeigt eine Verminderung an Rindfleisch und Speck um 21 ½ Pfund, während ein Mehr von 17 ½ Pf. Trockengemüse besteht; auch an Zwieback wird in Antwerpen gesetzlich um 29 Pf. Weniger gegeben, sowie gar keine Butter, und doch sind die auf Antwerpner Schiffen Beförderten mit ihrer Verpflegung zufriedener, als die auf Hamburger Fahrzeugen expedirten Auswanderer.
Der Gründe dafür sind zwei:
Für's Erste liefert das Haus Steinmann und Comp. mehr Lebensmittel, als sie gesetzlich vorgeschriebenen. So habe ich gesehen, daß auf dem am 31. März 1862 nach Rio de Janeiro expedirten Schiffe Emma, Capitän Herboth, 32 Auswanderer außer dem ihnen gesetzlich gebührenden Proviante noch 400 Pf. Reis, 120 Pf. Frisches Fleisch (für die ersten Tage), 14 Pf. Kaffee, 200 Pf. Zwieback und 10 Liter Essig mehr erhielten, also. Statt für 84 Tage, auf 96 Tage verproviantirt wurden.
Der zweite und wichtigere Grund besteht aber in der richtigen Auffassung des Auswanderer-Verpflegungswesens zur See seitens der Herren Steinmann und Comp.
Das eingepökelte Rind- und Schweinefleisch ist dem deutschen Binnenländer ebenso zuwider und ungewohnt, als es dem norddeutschen, überhaupt jedem Seemann Bedürfnis und angenehm ist, besonders wenn es so vortrefflich in Qualität und Bereitung ist, als das mit Recht berühmte Hamburger Fleisch. Der Magen, ohnehin durch die Seekrankheit geschwächt, vermag diese derbe Nahrung nicht so gut zu verdauen, und häufig sind Krankheiten an Bord die Folge davon. Ein weiterer Uebelstand wird bei den von Steinmann und Comp. beförderten Schiffen dadurch beseitigt, daß dort der Capitän dem Chef jeder Familie (die ledigen Auswanderer werden immer Familien zugetheilt) die wöchentliche Ration für dieselbe übergibt. Dabei ist es jedem Schiffscapitän zur Pflicht gemacht, eine Quittung der Auswanderer über die richtige Austheilung der Lebensmittel an dieselben beizubringen. Einige von den Passagieren selbst gewählte Vertrauensmänner überwachen diese Austheilung nach dem ihnen von Steinmann und Comp. übergebenen Lebensmittelschein. Was die Leute in Folge von Seekrankheit, Uebersättigung usw. nicht verzehren, ist, wie sich's gebührt, ihr Eigenthum und nicht, wie auf andern Schiffen, das des Capitäns. So ereignet sich bei den von Steinmann und Comp. beförderten Auswanderern sehr häufig der Fall, daß sie noch ganze Säcke Proviant an's Land mitnehmen, als willkommene Aushülfe für die erste Zeit des Kolonistenlebens.
Endlich haben Steinmann und Comp. die nicht genug zu empfehlende Einrichtung getroffen, daß die Schiffsküche einen Herd enthält, der so viele Kochlöcher hat, als Familien an Bord sind; auf diesen kocht nicht nur der Schiffskoch, sondern jede Familie für sich, und sie sind also nicht einem tyrannischen Speisezettel unterworfen, der ihrem Gehör wie ihrem Magen gänzlich fremd ist, sondern können kochen, wenn sie wollen, was sie gerade wünschen und wozu der gelieferte oder allenfalls von ihnen selbst mitgenommenen Proviant reicht. An stürmischen Tagen kochen sie weniger, an heitern mehr, kurz nach ihrem Bedürfnis, was besonders angenehm für Familien mitkleinen Kindern ist. Auch ist der daraus entspringende Vortheil nicht gering zu achten, daß Mädchen und Frauen eine passende Beschäftigung bekommen, die der sonst vom Müssiggang und der Langeweile so sehr begünstigten Unsittlichkeit entgegenarbeitet. Es ist wohl wahr, daß durch diese Einrichtung des Selbstkochens die Auswanderer genöthigt sind, mehr Anschaffungen zu machen, als sonst nöthig wäre, so z.B. einen Kochkessel und Kaffeekessel zu kaufen. Beobachten sie aber die nöthige Vorsicht, selbst von starkem Bleche zu beschaffen, so wird dergleichen Hausrath bei ihrer Niederlassung ihnen sehr zu Statten kommen.
Ich muß es aussprechen, daß ich viele Auswanderer gesprochen habe, dies diese Verfahren der Herren Steinmann und Comp. nicht genug rühmen können. Gewiß ist aber die ganze Einrichtung auf die genaueste Kenntniß der Wünsche und Bedürfnisse des Auswanderers gegründet, was beweist, daß diese Herren sich die Mühe gaben, dieselben zu studiren und ihnen Rechnung zu tragen.
Wollten die andern Rheder und Expedienten ihrem Beispiele folgen, die Seereise verlöre die Hälfte ihrer Schrecken.

Zur Ueberwachung der guten Verproviantierung und Ausrüstung der Schiffe, zur Prüfung der zum Auswanderertransport gewählten Fahrzeuge, so wie zur Schlichtung etwaiger Differenzen zwischen Auswanderern und Expedienten besteht in Antwerpen eine eigene Auswanderungs-Commission, die wieder unter der Controlle der commission supérieure, an deren Spitze der Gouverneur der Provinz steht, sich befindet. Die Auswanderungs-Commission ist sehr streng, wie vielleicht in keinem Hafen Europa's.
Der Hafen von Antwerpen ist überdiese für den Auswanderer sehr bequem eingerichtet. Die Schiffe kommen, um ihre Ladung und die Passagiere einzunehmen, in das große Bassin und legen an dem Hafendamme so an, daß Kinder und Weiber bequem und gefahrlos ein- und aussteigen und die Leute ihr Gepäck selbst an Bord tragen können. Erst wenn das Schiff seine Passagiere und Ladung aufgenommen, legt es auf die Schelde hinaus, erhält einen ärztlichen Besuch und geht dann unter Segel.
Auch in Antwerpen muß der Expedient die Passage und Lebensmittel der Auswanderer versichern lassen, damit im Falle eines Unglücks die Auswanderer verpflegt, untergebracht und an das Ziel ihrer Reise befördert werden.
Der Passagepreis von Antwerpen nach Rio de Janeiro beträgt im Zwischendeck für jeden Erwachsenen 180-200 Franken = 48-53 Thaler, und für jedes Kind von 1-10 Jahren 100-120 Franken = 27-32 Thaler. Da aber die brasilianische Regierung für jeden Kopf einen bedeutenden Reisezuschuß vergütet, so stellt sich der Ueberfahrtspreis bei Erwachsenen über 10 Jahre auf 120-150 Fr. = 32-40 Thlr., bei Kindern von 1-10 Jahren auf 70-80 Fr. = 19-22 Thlr. Säuglinge sind frei.
Diese gilt sowohl von Rio de Janeiro, als auch von Sta. Catharina, wohin ebenfalls von Zeit zu Zeit Schiffe abgehen, was allemal in den Zeitungen lange voraus angezeigt wird. Auch nach Rio Grande do Sul gehen von Zeit zu Zeit Schiffe, und es hat das Hans Steinmann und Comp. einen Contrakt mit der Provinzregierung geschlossen, der es ermächtigt, jährlich 100 Familien einen Reisezuschuß zu bewilligen, der es möglich macht, die Ueberfahrtspreise folgendermaßen zu stellen:

Es erübrigt jetzt nur noch, einen Blick auf die Ermäßigungen beim Transporte der Auswanderer auf Eisenbahnen und Dampfschiffen zu werfen.
Die Rheindampfboote berechnen den Auswanderern:
Von Mannheim bis Köln 1 Thlr. 15 Sgr.
Von Worms bis Köln 1 Thlr. 11 Sgr.
Von Mainz bis Köln 1 Thlr. 3 Sgr.
Von Bingen bis Köln -- 28 Sgr.
Von Boppard bis Köln --. 26 Sgr.
Von Koblenz bis Köln -- 24 Sgr.
Auswanderer, welche von Mannheim, Worms, Mainz, Bingen nach Cöln gehen, haben dazu täglich Gelegenheit theils mit Dampfern, theils per Eisenbahn.
Die Dampfboote gehen von Mannheim um 6 Uhr, von Worms um 6 ¾ - 7 Uhr ab und gelangen nach Cöln nach 9 Uhr Abends. Da nun auch die Dampfboote von Mainz, Bingen und Coblenz erste um 4, 6, 7 du 9 Uhr abends in Cöln eintreffen, so könne die Auswanderer am selben Tage nicht mehr nach Antwerpen weiter reisen, sondern müssen in Cöln übernachten. Auf den Dampfbooten haben sie 200 Pfund Gepäck frei.
Die Eisenbahnzüge von Mannheim, Mainz, Bingerbrück fahren im Sommer wie folgt nach Cöln:
Von Mainz: Morg. 6 Uhr 10 Min. Ankunft in Cöln um 11 Uhr VM.
Morg. 11 Uhr 40 Min. Ankunft in Cöln um 5 Uhr 15 M. Abends.
Nur diese beiden Züge befördern Auswanderer mit 200 Pf. Freigewicht und zu ermäßigten Preisen. Die um 6 Uhr Morgens von Mainz abgehenden Auswanderer können Abends 9 Uhr in Antwerpen sein. Auf der Strecke Ludwigshafen-Mainz besteht keine Ermäßigung; wohl aber sind 200 Pf. Freigewicht gewährt.
Die französische Ost- und die pfälzischen Bahnen bewilligen von Basel aus bis Ludwigshafen Billete III. Classe zu 10 Fr. 40 c. = 2 Thlr. 24 Sgr. und 100 Pf. Freigewicht.
Die badischen Eisenbahnen gewähren vom Fahrpreise III. Classe ein Viertel Nachlaß und ein Freigewicht von 200 Pfund.
Die hessische Ludwigsbahn, von Mainz bis Bingen, gewährt ein Drittel Nachlaß und 200 Pfund Freigewicht. Kinder unter 10 Jahren zahlen die Hälfte, Säuglinge sind frei.
Von Bingerbrück bis Cöln zahlen die Auswanderer nur die Hälfte des Fahrpreises III. Classe, also 1 Thaler, Kinder unter 10 Jahren die Hälfte, Säuglinge frei, 200 Pf. Freigewicht.
Meiner bescheidenen Meinung nach ist für Auswanderer aus dem Oberland der Transport per Dampfschiff, seiner Wohlfeilheit wegen, der Eisenbahnbeförderung weitaus vorzuziehen; auch geniren die häufigen Wagenwechsel, so wie das oftmalige Umladen des Gepäcks.
Freilich haben meine Mittheilungen eine arge Lücke; der ganze Südosten Deutschlands ist mit seinen Verkehrsmitteln außer Berechnung geblieben. Das kommt einfach daher, weil von dort die Auswanderung eine schwächere und darum die Bereitwilligkeit der Eisenbahn- und Dampfschiffverwaltungen, ihre Preise zu ermäßigen, eine geringere ist. Auch existiren keine rivalisierenden Verkehrslinien, wie längs der Elbe und besonders längs des Rheines.
Ich weiß daher kaum mehr auszuführen, als daß die zwei Mittel- und Sammelpunkte Frankfurt und Augsburg sind.
Ost-Schweizer und Tiroler Auswanderer sammeln sich meist am letzteren orte, um über Hamburg sich einzuschiffen.
Was die Tiroler anbelangt, so kostet die Reise den Südtirolern und Innthalern von Innsbruck nach Kusstein per Eisenbahn III. Classe 2 Fl. 25 Kr., von da bis München 1 Fl. 57 Kr. Rhn. Von München über Augsburg, Bamberg nach Hof 7Fl. 36 Kr. Rhn., von Hof endlich über Leipzig, Magdeburg, Wittenberge nach Hamburg 7 Thlr. 28 Sgr., über Leipzig, Magdeburg, Braunschweig, Harburg nach Hamburg 6 Thlr. 20 Sgr.
Nachtquartiere müßten in Bamberg und Magdeburg gehalten werden. Die hierfür erwachsenden Kosten, das Quantum des Freigewichts, so wie die Ueberfrachtspreise sind mir unbekannt.
In Frankfurt sich sammelnde Auswanderer werden naturgemäß über Antwerpen instradirt.